Alle Fotos auf meiner Homepage sind mein Eigentum. Sollte auf einem Foto eine Person unabsichtlich ohne
Einwilligung abgebildet sein, bitte ich um Nachricht. Dieses Foto wird auf Verlangen natürlich aus dem Netz
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Der Autor ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Grafiken, Tondokumente,
Videosequenzen und Texte zu beachten, von ihm selbst erstellte Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und
Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zurückzugreifen.
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unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten
der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der bloßen Nennung ist nicht der Schluß zu ziehen,
dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind!
Das Copyright für veröffentlichte, vom Autor selbst erstellte Objekte bleibt allein beim Autor der Seiten. Eine
Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen
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Datenschutzerklärung
Jede gute Website braucht eine Datenschutzerklärung? Ok, dann machen Sie sich auf etwas gefasst.
Genervt von den unsinnigen Bestimmungen des DSVG habe ich diesen Text von
https://ditze.net/datenschutzerklaerung/
Der Wortlaut des Textes ist teilweise sehr “gewöhnungsbedürftig”. Zeigt aber den Frust über den Arbeitsaufwand.
Präambel
Artikel 12 der EU-Datenschutzgrundverordnung (kurz: DSGVO) fordert, dass ich Ihnen „in präziser, transparenter,
verständlicher und leicht zugänglicher Form [und] in einer klaren und einfachen Sprache“ erkläre, was hier auf
dieser Webseite geschieht. Da ich dabei nicht davon ausgehen darf, dass Sie fünf Jahre Informatik, Jura oder
Raketeningenieurwesen studiert haben, soll ich hier also Klartext schreiben. Das mache ich doch gerne.
§1 Hosting
Diese Website wird offiziell gehostet von Greenhosting.
§2 Google Analytics und sonstiges Tracking
Oh Mein Gott! Ihre Zugriffe auf diese Website werden sicherlich auch in den USA gespeichert. Und es kommt
noch schlimmer: auch mit Google habe ich noch keinen Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen. Wieso? Der
Google-Standard-AV-Vertrag hat 18 Seiten, muss in doppelter Ausfertigung nach Irland geschickt werden und legt
mir nahe, meine sonstigen Anmerkungen zum Vertrag postalisch nach London zu senden. Hier können Sie den
Vertrag mal nachlesen. Und es kommt noch besser: würde ich die Buchstaben der Datenschutzgrundverordnung
wörtlich auslegen, z.B. Artikel 28 Abs. 3 (h), müsste ich persönlich meine Auftragsverarbeiter gelegentlich
besuchen und überprüfen, ob die das alles richtig machen. Also ganz praktisch: ich fahre zum Google
Rechenzentrum, klingele an der Pforte und sage dann: „Hallo, hier ist Werner Gantschnigg aus Zell am See. Ich
wollte mal gucken, ob Sie auch wirklich alles richtig machen.“ Alles klar?!
§3 Weitere Plugins
Sie haben noch nicht genug? Ok, dann weiter. Diese Website nutzt ein paar Plugins. Diese Plugins machen
allerhand: ein paar beschleunigen die Website, ein anderes sorgt für schöne Optik, Fußnoten, Social Sharing
Buttons, E-Mailalerts, Fotogalerie oder besonders schöne Sitemaps, die dazu führen, dass Sie diese Website
überhaupt finden konnten. Wie dem auch sei: nahezu jedes dieser Plugins sendet am langen Ende Ihre IP-
Adresse an die Server, die benötigt werden, damit Sie hier eine hübsche Website sehen können. Habe ich mit
jedem dieser Plugin-Anbieter einen Auftragsverarbeitungsvertrag? Na, was meinen Sie? Ich verrate es Ihnen:
Nein! Und warum? Weil auch das völliger Quatsch ist. Oder wollen Sie mir jetzt ernsthaft nahelegen, ich solle auf
meiner privaten, von mir selbst bezahlten und völlig werbefrei gehaltenen Webseite, die ich in meiner Freizeit mit
viel Liebe bestücke, nun wirklich losgehen und zu jedem Plugin was ich hier nutzen will einen umfangreichen
Auftragsverarbeitungsvertrag abschließen? Ich sage Ihnen was: wenn Sie nicht wollen, dass meine Website Ihre
IP-Adresse weitergibt, dann ist für sie Zeit zu überlegen, einfach diese Seite zu verlassen.
§4 Kontaktaufnahme
Nun zur Kontaktaufnahme: Falls Sie mir eine E-Mail senden, müssen Sie damit leben, dass ich Daten von Ihnen
erhalte. Ich sehe dann Ihre E-Mailadresse, eventuell auch Ihre IP-Adresse und wenn ich mir richtig Mühe gebe
und den X-Header Ihrer E-Mail händisch auswerte, kann ich eventuell sogar sehen, wie der Computer heißt, von
dem aus Sie die Nachricht geschrieben haben. Das ist keine Zauberei oder Hackerkunst, sondern ein Internet-
Standard. Wer den lesen kann, kommt an diese Daten. Das ist technisch bedingt – und schon seit vielen Jahren
so. Falls Sie mir ungefragt Ihre Daten zusenden, dürfen Sie davon ausgehen, dass ich Ihre E-Mail genauso gut
oder schlecht behüte wie alle meine übrigen E-Mails auch. Sollten Sie sich irgendwann mal überlegen, dass ich
die von Ihnen ungefragt zugesandte E-Mail löschen soll, dürfen Sie mich höflich darum bitten – versprechen tue
ich aber nichts. Auch hier gilt: wenn Sie damit nicht leben können, senden Sie mir bitte keine E-Mail zu.
§6 Cookies
Sie wissen was ein Cookie ist? Nein? Ok, das können Sie hier nachlesen. Manche Menschen haben Angst vor
Cookies, weil sie glauben, dass man damit herausbekommen kann, ob sie (diese Menschen mit der Angst)
gestern Abend auf einer Porno-Seite waren oder sich insgeheim für satanistische Nazischergenmusik
interessieren. Deswegen möchte kaum jemand, dass eine Website Cookies speichert. De facto ist es aber so,
dass Websites ohne Cookies heute kaum noch funktionieren. Und so lange nur First-Party-Cookies eingesetzt
werden, ist das mit dem Tracking der Nazi-Porno-Seiten nicht möglich. Diese Website nutzt bestimmt auch
Cookies – allerdings nur die „guten“ First-Party-Cookies. Third-Party-Cookies habe ich zumindest nicht bewusst
in diese Website integriert.
§7 Abmahnungen
Bevor Sie mich wegen eventuell fehlender, unvollständiger oder nicht ausreichend durchdrungener Aspekte der
DSGVO abmahnen, berücksichtigen Sie bitte die Worte der zur Einführung der Verordnung zuständigen EU-
Justizkommissarin Věra Jourová. Die sagte in einem Interview mit der ZEIT wörtlich: „Es geht [bei der DSGVO]
um gesunden Menschenverstand und Verhältnismäßigkeit. Wenn Ihnen jemand eine E-Mail schreibt und Ihnen
zugesteht, dass Sie seine Daten verwenden dürfen, dann ist doch klar, dass er Ihnen eine Einwilligung erteilt. Im
Übrigen sanktionieren die Datenschutzbeauftragten nicht nur, sondern beraten auch. Meine Prognose ist, dass
sich die Behörden auf die Anbieter konzentrieren, die den größten Schaden verursachen können, die die meisten
Daten verarbeiten.“
Darüber hinaus verweise ich hier auch gerne auf eine Aussage des deutschen „Vaters“ der DSGVO, Jan Philipp
Albrecht. Er schreibt in seinem Blog wörtlich: „Was hingegen nicht eintreten wird, ist dass […] die
Aufsichtsbehörden und irgendwelche Abmahnanwälte plötzlich eine ganz andere Gangart gegenüber all den
kleinen Unternehmen, Einzelunternehmern, Vereinen und Bloggern einlegen werden.“ Sie dürfen davon
ausgehen, dass ich beiden Akteuren im Falle einer Abmahnung hiervon berichten werde.
§8 Schlussbestimmungen
Copyleft: Wer diese Datenschutzbestimmung abwandeln, recyclen oder kopieren will, darf das gerne machen –
auch ohne Quellenangabe und von mir aus auch kommerziell.
(c) Werner Gantschnigg
Erklärung
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2. Verweise und Links
Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Internetseiten
("Links"), die außerhalb des Verantwortungsbereiches des Autors
liegen, würde eine Haftungsverpflichtung ausschließlich in dem
Fall in Kraft treten, in dem der Autor von den Inhalten Kenntnis
hat und es ihm technisch möglich und zumutbar wäre, die
Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern.
Der Autor erklärt hiermit ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der
Linksetzung keine illegalen Inhalte auf den zu verlinkenden
Seiten erkennbar waren. Auf die aktuelle und zukünftige
Gestaltung, die Inhalte oder die Urheberschaft der
gelinkten/verknüpften Seiten hat der Autor keinerlei Einfluss.
Deshalb distanziert er sich hiermit ausdrücklich von allen
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Texte zu beachten, von ihm selbst erstellte Grafiken,
Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu nutzen oder auf
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Präambel
Artikel 12 der EU-Datenschutzgrundverordnung (kurz: DSGVO)
fordert, dass ich Ihnen „in präziser, transparenter, verständlicher
und leicht zugänglicher Form [und] in einer klaren und einfachen
Sprache“ erkläre, was hier auf dieser Webseite geschieht. Da ich
dabei nicht davon ausgehen darf, dass Sie fünf Jahre Informatik,
Jura oder Raketeningenieurwesen studiert haben, soll ich hier
also Klartext schreiben. Das mache ich doch gerne.
§1 Hosting
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§2 Google Analytics und sonstiges Tracking
Oh Mein Gott! Ihre Zugriffe auf diese Website werden sicherlich
auch in den USA gespeichert. Und es kommt noch schlimmer:
auch mit Google habe ich noch keinen
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Standard-AV-Vertrag hat 18 Seiten, muss in doppelter
Ausfertigung nach Irland geschickt werden und legt mir nahe,
meine sonstigen Anmerkungen zum Vertrag postalisch nach
London zu senden. Hier können Sie den Vertrag mal nachlesen.
Und es kommt noch besser: würde ich die Buchstaben der
Datenschutzgrundverordnung wörtlich auslegen, z.B. Artikel 28
Abs. 3 (h), müsste ich persönlich meine Auftragsverarbeiter
gelegentlich besuchen und überprüfen, ob die das alles richtig
machen. Also ganz praktisch: ich fahre zum Google
Rechenzentrum, klingele an der Pforte und sage dann: „Hallo,
hier ist Werner Gantschnigg aus Zell am See. Ich wollte mal
gucken, ob Sie auch wirklich alles richtig machen.“ Alles klar?!
§3 Weitere Plugins
Sie haben noch nicht genug? Ok, dann weiter. Diese Website
nutzt ein paar Plugins. Diese Plugins machen allerhand: ein paar
beschleunigen die Website, ein anderes sorgt für schöne Optik,
Fußnoten, Social Sharing Buttons, E-Mailalerts, Fotogalerie oder
besonders schöne Sitemaps, die dazu führen, dass Sie diese
Website überhaupt finden konnten. Wie dem auch sei: nahezu
jedes dieser Plugins sendet am langen Ende Ihre IP-Adresse an
die Server, die benötigt werden, damit Sie hier eine hübsche
Website sehen können. Habe ich mit jedem dieser Plugin-
Anbieter einen Auftragsverarbeitungsvertrag? Na, was meinen
Sie? Ich verrate es Ihnen: Nein! Und warum? Weil auch das
völliger Quatsch ist. Oder wollen Sie mir jetzt ernsthaft
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sage Ihnen was: wenn Sie nicht wollen, dass meine Website Ihre
IP-Adresse weitergibt, dann ist für sie Zeit zu überlegen, einfach
diese Seite zu verlassen.
§4 Kontaktaufnahme
Nun zur Kontaktaufnahme: Falls Sie mir eine E-Mail senden,
müssen Sie damit leben, dass ich Daten von Ihnen erhalte. Ich
sehe dann Ihre E-Mailadresse, eventuell auch Ihre IP-Adresse
und wenn ich mir richtig Mühe gebe und den X-Header Ihrer E-
Mail händisch auswerte, kann ich eventuell sogar sehen, wie der
Computer heißt, von dem aus Sie die Nachricht geschrieben
haben. Das ist keine Zauberei oder Hackerkunst, sondern ein
Internet-Standard. Wer den lesen kann, kommt an diese Daten.
Das ist technisch bedingt – und schon seit vielen Jahren so.
Falls Sie mir ungefragt Ihre Daten zusenden, dürfen Sie davon
ausgehen, dass ich Ihre E-Mail genauso gut oder schlecht
behüte wie alle meine übrigen E-Mails auch. Sollten Sie sich
irgendwann mal überlegen, dass ich die von Ihnen ungefragt
zugesandte E-Mail löschen soll, dürfen Sie mich höflich darum
bitten – versprechen tue ich aber nichts. Auch hier gilt: wenn Sie
damit nicht leben können, senden Sie mir bitte keine E-Mail zu.
§6 Cookies
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glauben, dass man damit herausbekommen kann, ob sie (diese
Menschen mit der Angst) gestern Abend auf einer Porno-Seite
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interessieren. Deswegen möchte kaum jemand, dass eine
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§7 Abmahnungen
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abmahnen, berücksichtigen Sie bitte die Worte der zur
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Věra Jourová. Die sagte in einem Interview mit der ZEIT wörtlich:
„Es geht [bei der DSGVO] um gesunden Menschenverstand und
Verhältnismäßigkeit. Wenn Ihnen jemand eine E-Mail schreibt
und Ihnen zugesteht, dass Sie seine Daten verwenden dürfen,
dann ist doch klar, dass er Ihnen eine Einwilligung erteilt. Im
Übrigen sanktionieren die Datenschutzbeauftragten nicht nur,
sondern beraten auch. Meine Prognose ist, dass sich die
Behörden auf die Anbieter konzentrieren, die den größten
Schaden verursachen können, die die meisten Daten
verarbeiten.“
Darüber hinaus verweise ich hier auch gerne auf eine Aussage
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schreibt in seinem Blog wörtlich: „Was hingegen nicht eintreten
wird, ist dass […] die Aufsichtsbehörden und irgendwelche
Abmahnanwälte plötzlich eine ganz andere Gangart gegenüber
all den kleinen Unternehmen, Einzelunternehmern, Vereinen und
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habe ich noch keinen Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen. Wieso? Der Google-Standard-AV-Vertrag hat 18 Seiten, muss in doppelter
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auslegen, z.B. Artikel 28 Abs. 3 (h), müsste ich persönlich meine Auftragsverarbeiter gelegentlich besuchen und überprüfen, ob die das alles
richtig machen. Also ganz praktisch: ich fahre zum Google Rechenzentrum, klingele an der Pforte und sage dann: „Hallo, hier ist Werner
Gantschnigg aus Zell am See. Ich wollte mal gucken, ob Sie auch wirklich alles richtig machen.“ Alles klar?!
§3 Weitere Plugins
Sie haben noch nicht genug? Ok, dann weiter. Diese Website nutzt ein paar Plugins. Diese Plugins machen allerhand: ein paar beschleunigen
die Website, ein anderes sorgt für schöne Optik, Fußnoten, Social Sharing Buttons, E-Mailalerts, Fotogalerie oder besonders schöne Sitemaps,
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wollen Sie mir jetzt ernsthaft nahelegen, ich solle auf meiner privaten, von mir selbst bezahlten und völlig werbefrei gehaltenen Webseite, die ich
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Bevor Sie mich wegen eventuell fehlender, unvollständiger oder nicht ausreichend durchdrungener Aspekte der DSGVO abmahnen,
berücksichtigen Sie bitte die Worte der zur Einführung der Verordnung zuständigen EU-Justizkommissarin Věra Jourová. Die sagte in einem
Interview mit der ZEIT wörtlich: „Es geht [bei der DSGVO] um gesunden Menschenverstand und Verhältnismäßigkeit. Wenn Ihnen jemand eine
E-Mail schreibt und Ihnen zugesteht, dass Sie seine Daten verwenden dürfen, dann ist doch klar, dass er Ihnen eine Einwilligung erteilt. Im
Übrigen sanktionieren die Datenschutzbeauftragten nicht nur, sondern beraten auch. Meine Prognose ist, dass sich die Behörden auf die
Anbieter konzentrieren, die den größten Schaden verursachen können, die die meisten Daten verarbeiten.“
Darüber hinaus verweise ich hier auch gerne auf eine Aussage des deutschen „Vaters“ der DSGVO, Jan Philipp Albrecht. Er schreibt in seinem
Blog wörtlich: „Was hingegen nicht eintreten wird, ist dass […] die Aufsichtsbehörden und irgendwelche Abmahnanwälte plötzlich eine ganz
andere Gangart gegenüber all den kleinen Unternehmen, Einzelunternehmern, Vereinen und Bloggern einlegen werden.“ Sie dürfen davon
ausgehen, dass ich beiden Akteuren im Falle einer Abmahnung hiervon berichten werde.
§8 Schlussbestimmungen
Copyleft: Wer diese Datenschutzbestimmung abwandeln, recyclen oder kopieren will, darf das gerne machen – auch ohne Quellenangabe und
von mir aus auch kommerziell.
(c) Werner Gantschnigg